von magility | Juni 22, 2018 | Know-how und Inspiration
Durch den permanenten Umgang mit Smartphone, Computer, Smart Home oder Connected Car generieren wir stetig mehr Daten, die lokal oder in der Cloud gespeichert, an Dienste übermittelt oder mit anderen Anwendungen geteilt werden. Längst weiß niemand mehr, welche Daten für welchen Zweck verwendet werden. Erst kürzlich wurde in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht, damit Nutzer Auskunft über ihre eigenen Daten einholen und wieder über sie verfügen können. Seit Mai 2018 ist sie nun rechtskräftig. Doch wie wirkt sich die DSGVO auf das vernetzte oder autonome Fahren aus? Welche Daten sind davon betroffen? Und was bedeutet das für die Vision des self-driving Cars?
Datengetriebene Geschäftsmodelle
Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom sind 69 Prozent der befragten Deutschen der Meinung, dass der Eigentümer des Autos darüber entscheiden sollte, wer die in ihrem Auto generierten Daten nutzen darf. Immerhin 42 Prozent sind aber bereit der Speicherung und Weiterverwendung der Daten zuzustimmen, sofern damit ein gesellschaftlicher Nutzen verbunden ist. 27 Prozent würden ihre Daten für einen individuellen Nutzen weitergeben. „Die Nutzer sind bereit, Daten weiterzugeben, wenn sie wissen, wer die Daten erfasst und wofür sie verwendet werden. Dabei werden Privatpersonen in Zukunft von der DSGVO direkt geschützt. Gleichzeitig ist die DSGVO aber eine große Herausforderung für Unternehmen, da sie einen enormen prozessualen und organisatorischen Aufwand an vielen Stellen vorantreiben müssen, um den verbindlichen Anforderungen gerecht zu werden“, so Digitalisierungsexperte Dr. Michael Müller, Geschäftsführer der Magility GmbH.
Kunden möchten einen Nutzen sehen
Die Weitergabe der Daten ist zunehmend an die Bedingung geknüpft, dass ein konkreter Nutzen daraus entsteht. Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass Daten ein wertvolles Gut sind. Entsprechend gehen viele Kunden immer sparsamer mit der Weitergabe ihrer Daten um. Gleichzeitig kam man bei vielen digitalen Diensten und Apps gar nicht mehr umhin der Datenverarbeitung zuzustimmen, sodass die gewünschte Autonomie über die Daten nicht mehr gewährt war. Hier kommt nun die neue DSGVO ins Spiel.
Personenbezogene Daten im autonomen Fahrzeug
Laut der neuen Datenschutzgrundverordnung gelten nahezu alle Daten als direkt oder indirekt personenbezogen. Einer Erklärung des Verbands der Automobilindustrie e.V (VDA) und der Datenschutzbehörde nach, zählen alle erhobenen Daten, die mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) oder dem Kfz-Zeichen in Zusammenhang gebracht werden können, als indirekt personenbezogen. Dazu zählen unter anderem Durchschnittsgeschwindigkeit, Verbrauch, Füllstände oder andere durch Sensoren ermittelte Messwerte. Sie lassen auf das Verhalten des Fahrers schließen, geben Einblicke in dessen Alltag oder geben Auskunft über den Standort und sind deshalb besonders zu schützen.
Was genau ändert sich mit der DSGVO?
Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und Transparenz zu schaffen, sowie die Selbstbestimmung über die eigenen Daten zu gewährleisten. Durch Speicherung und Verknüpfung persönlicher Daten war es vielen Unternehmen bisher möglich, detaillierte Persönlichkeitsprofile zu erstellen, dauerhaft zu speichern und gegebenenfalls diese Profile zu nutzen oder auch zu veräußern. Gegen dieses aufkeimende Geschäft mit Nutzer- und Kundendaten, möchte die Verordnung nun vorgehen. Die drei wesentlichen Punkte sind:
- Datenschutz
- Recht des Kunden an den eigenen Daten
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten
[infobox headline=“Das Wichtigste in Kürze“]
- Durch den permanenten Umgang mit Smartphone, Computer, Smart Home oder Connected Car generieren wir stetig mehr Daten, schon lange weiß niemand mehr, welche Daten für welchen Zweck verwendet werden.
- Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom sind 69% der befragten Deutschen der Meinung, dass der Eigentümer des Autos darüber entscheiden sollte, wer die in ihrem Auto generierten Daten nutzen darf.
- Die Weitergabe der Daten ist zunehmend an die Bedingung geknüpft, dass ein konkreter Nutzen daraus entsteht.
- Laut der neuen Datenschutzgrundverordnung gelten nahezu alle Daten als direkt oder indirekt personenbezogen.
- Ziele der DSVGO: Den Verbraucherschutz stärken und Transparenz schaffen, sowie die Selbstbestimmung über die eigenen Daten gewährleisten.
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DSGVO – Transparenz, Datenminimierung und Information
Für den Verbraucher in der EU bedeutet die neue Grundverordnung mehr Information, Transparenz und Dokumentation. Im Falle des autonomen Fahrens geht es aber vor allem um die Speicherung der erhobenen Daten. Seit Mai 2018 genießt der Verbraucher noch mehr Schutz. Ihm wird im Umgang mit seinen Daten nun unter anderem folgendes gewährt:
- Betroffene werden informiert, wofür ihre Daten genau verwendet werden (Transparenz)
- Das Unternehmen darf nur Daten speichern, die es wirklich verwendet (Datenminimierung).
- Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden (Nichtverkettbarkeit).
- Die Rechte der Kunden (Information, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Löschung) werden wirksam gewährt (Intervenierbarkeit).
Was bedeutet die DSGVO für das vernetzte Fahren?
Auch bei Diensten rund um das autonome und vernetzte Fahrzeug gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Aktuell ist aber noch nicht absehbar, wie sie im Einzelfall umgesetzt wird. Sicher ist, dass die Anbieter von entsprechenden Diensten deutlich kommunizieren müssen, zu welchem Zweck die erhobenen Daten verwendet werden und sich zuvor die Zustimmung zur Datenverarbeitung einholen müssen. Es bleibt spannend wie die DSGVO im Bereich des vernetzten Fahrens, in der Praxis umgesetzt, aussehen wird.
von magility | Jan. 9, 2017 | Know-how und Inspiration
Im Dezember überraschte der kalifornische Fahrdienst-Vermittler Uber mit einer neuen Ankündigung: selbstfahrende Autos auf den Straßen von San Francisco. Das Unternehmen lässt nun seine autonomen Autos von Passagieren testen. Es werden aber nach wie vor Fahrer mit an Bord sein, die notfalls eingreifen können. Uber arbeitet schon länger an der Vision des selbstfahrenden Autos.
Tests ohne Erlaubnis
Die von Über entwickelten Roboterwagen wurden allerdings ohne Genehmigung auf die Straße gebracht. Der Chef des Roboterwagen-Programms, Anthony Levandowski, rechtfertigte die Entscheidung der Firma, den Test ohne eine spezielle Erlaubnis für den Betrieb selbstfahrender Autos zu starten. „Wir haben das Thema gründlich geprüft und wir glauben, dass wir keine brauchen“, schrieb er. Levandowski argumentierte unter anderem, am Steuer der Autos säßen Menschen, die jederzeit eingreifen könnten. Uber war bereits beim weltweiten Ausbau seiner Fahrdienste immer wieder vorgeworfen worden, sich über bestehende Regeln hinwegzusetzen. Die Verkehrsbehörde forderte, die Tests sofort zu stoppen. Die Behörde verwies darauf dass 20 andere Firmen für dieses Art von Fahrten die Genehmigung eingeholt hätten. Zur Erlaubnis gehört auch die Verpflichtung, über Unfallsituationen und Abschaltungen der Software der selbstfahrenden Autos zu informieren. Die Rechtslage im Zusammenhang mit automatisiertem und autonomen Fahren ist allgemein noch unklar.
Die Verkehrsbehörde schlug in dem Brief an Uber einen harten Ton an: „Das Unternehmen verstößt gegen das Gesetz, solange es seine selbstfahrenden Autos auf öffentlichen Straßen ohne eine Erlaubnis zum Testen autonomer Fahrzeuge betreibt.“ Die Firma müsse sofort bestätigen, dass sie die Fahrten einstelle.
Tests werden ausgeweitet
Bereits seit Spätsommer diesen Jahres testet Uber Roboterwagen-Fahrten mit Passagieren an Bord in der US-Stadt Pittsburgh, wo die Rechtslage anders aussieht. Die selbstfahrenden Autos können statt üblicher Uber-Wagen bei Bestellungen per App aufkreuzen. Trotz der Forderungen der Behörden kündigte Uber eine Ausweitung der Test an. Die selbstfahrenden Autos sollen demnach noch vermehrt auf den Straßen San Franciscos geprüft werden.
Eigene Technologie
Die Technologie und Prototypen seiner selbstfahrenden Autos entwickelt Uber im Uber Advanced Technology Center (ATC) selbst um im Geschäft der Zukunft unabhängig von Autoherstellern und möglichen Konkurrenten zu sein. Auch Google, diverse etablierte Autokonzerne, aber auch der chinesische Internet-Konzern Baidu entwickeln gerade Technologien für selbstfahrende Autos. Eine Vision für die Zukunft ist, dass sie als Roboter-Taxis in Städten unterwegs sein könnten
von magility | Okt. 7, 2016 | Aktuelles von Magility
Der Bundestag hat 2016 einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der beinhaltet, dass Fahrassistenzsysteme rechtlich sicher genutzt werden können und damit Automatisiertes Fahren abgesichert ist. Voraussetzung ist aber, dass auch beim automatisierten Fahren die Hände des Fahrers am Lenkrad sind und dieser damit jederzeit in das Fahrgeschehen eingreifen kann.
Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen
In diesem Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt um die Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- beziehungsweise automatisierter Systeme herzustellen und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme zu unterstützen.
Das Gesetz sieht aber grundlegend vor, dass jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen Fahrer haben müsse.
Weitere Änderungen sehen vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa entsprechen würden oder die Systeme so gestaltet seien, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar seien.
Ethikkommission klärt Fragen zum automatisierten Fahren
Am 30. September 2016 hat zudem die Ethikkommission für das automatisierte Fahren in Berlin ihre Arbeit aufgenommen, welche die Entwicklung des automatisierten Fahrens mit Fahrassistenzsystemen künftig begleiten wird.
Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sei Deutschland das erste Land, das eine Ethikkommission für das automatisierte Fahren einsetze. Die Automatisierung sei die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Sie werde den Verkehr sicherer, effizienter und umweltschonender machen. Die Politik müsse aber Antworten geben auf die ethischen Fragen, die mit dem Innovationssprung verbunden seien.
Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit automatisiertem Fahren immer wieder stellt ist, ob und wenn ja welche Verkehrsteilnehmer ein von einem Fahrassistenzsystem gesteuertes Auto konkret gefährdet.
Wie entscheidet also der Computer welches „Opfer“ er im Falle eines unvermeidbaren Unfalls in Kauf nimmt? Zwei Grundsätze dabei sind, dass immer zuerst Menschen geschützt werden müssen und es außerdem keine Unterscheidung von Verkehrsteilnehmern geben darf, etwa nach Alter oder Größe. „Klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen sind ein essenzieller Schritt hin zum sicheren automatisierten Fahren“ betont Dr. Michael Müller, Geschäftsführer von Magility GmbH & Co. KG. „Auch die Umsetzung der Sicherheit des Computersystems im Auto hängt eng mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen“ so Müller. Werden verlässliche Rechtsgrundlagen für vernetzte und automatisierte Fahrzeuge geschaffen so haben auch Fahrzeughersteller klare Anreize ihre Autos mit entsprechender Sicherheitssoftware auszustatten.
Für die mobile Zukunft rüsten
Perspektivisch sollen in Zukunft Fahrassistenzsysteme die komplette Steuerung eines Fahrzeugs übernehmen. Doch bis dahin müssen grundsätzliche Fragen geklärt werden, etwa ob es soweit gehen kann, dass Menschen nicht mehr eingreifen können. Es bleiben aber zunächst die Fragen, wie die automatisierten Systeme in Unfallsituationen reagieren und wie man mit der Vernetzung von Daten umgehe.
Themen die auch magility umtreiben. Denn die Zukunft der Mobilität ist unsere tägliche Herausforderung.
von magility | Feb. 3, 2015 | Aktuelles von Magility
Dr. Michael W. Müller, Geschäftsführer der magility GmbH & Co. KG nahm vergangene Woche am Kamingespräch des Württembergischen Automobilclub 1899 e.V. in Stuttgart teil. Der Abend in gemütlicher Atmosphäre stand unter dem Motto „AUTOMATISIERT & VERNETZT – Lassen wir fahren oder lenken wir noch?“.
40 ausgewählte Teilnehmende hauptsächlich aus der Automobilindustrie und angrenzenden Branchen diskutierten lebhaft über die großen Herausforderungen zum vernetzten und automatisierten Fahren insbesondere mit Blick auf die Chancen und Risiken für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg mit den Podiumsgästen Franz Logen (Geschäftsführer der Landesagentur für Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie Baden Württemberg e-mobil BW), Volker Stauch (Präsident des Württembergischen Automobilclubs 1899 e.V.), Prof. Dr. Neijla Paspour (Leiterin des Instituts für Elektrische Energiewandlung der Universität Stuttgart) sowie Bernd Ostmann (Chefredakteur und Herausgeber von Auto Motor und Sport). Der Standort Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterrolle beim automatisierten und vernetzten Fahren ein – denn wichtige und innovative OEM sind hier ansässig.

Zudem drängen neue Marktteilnehmer im Zuge der Vernetzung und Autonomisierung von Fahrzeugen ins Feld: Google will u.a. mit ZF und Bosch kooperieren umd eine Flotte selbstfahrender Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Auf der vor Kurzem stattgefundenen CES (Consumer Electronics Show) in Las Vegas – wir berichteten – präsentierte Daimler den ersten autonom fahrenden Prototypen F015.
Doch der Weg hin zum autonomen Fahren wird nicht mit einem großen Schritt erfolgen, darin waren sich die Gesprächsteilnehmenden einig. Fahrerassistenzssysteme die schon heute aus modernen Fahrzeugen kaum wegzudenken sind wie das automatisierte Parken, automatisches Abstandhalten und Fahren auf der Autobahn, insbesondere bei Stau sind der Beginn hin zur hochkomplexen Herausforderung des autonomen Fahrens in der Stadt. Dabei spielen nicht nur technische Schwierigkeiten eine Rolle sondern es gilt auch rechtliche Hürden zu überwinden.
Für die in Baden-Württemberg ansässige Automobilindustrie verändert sich der Markt drastisch – denn zunehmend beginnt der harte Wettbewerb mit der IT-Industrie sowie ein internationales Wettrennen zwischen Europa, Amerika und Asien. Dabei kommt insbesondere die Verbindung zwischen Fahrzeugvernetzung, Elektromobilität und automatisiertem Fahren zu Trage.
Die Teilnehmenden des Kaminabends waren sich einig dass zuviel Euphorie zum Thema auch schädlich sein kann, da sie zu hohe Erwartungen weckt wie dies bereits bei Diskussionen um die Elektromobilität geschehen ist. Daher ist es wichtig das Thema intensiv zu diskutieren aber gleichzeitig Luft zu lassen damit ganz nüchtern an den Dingen gearbeitet werden kann.
Weitere Informationen zum Kamingespräch sowie Bilder des Abends finden Sie hier.
Empfehlenswert ist auch dieses kurze Video: ein Interview mit Fr. Prof. Dr.-Ing. Neijla Parspour der Universität Stuttgart zum Thema Automatisiertes Fahren und die Kernkompetenz des Standortes Deutschland.