Der Bundestag hat 2016 einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der beinhaltet, dass Fahrassistenzsysteme rechtlich sicher genutzt werden können und damit Automatisiertes Fahren abgesichert ist. Voraussetzung ist aber, dass auch beim automatisierten Fahren die Hände des Fahrers am Lenkrad sind und dieser damit jederzeit in das Fahrgeschehen eingreifen kann.
Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen
In diesem Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt um die Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenz- beziehungsweise automatisierter Systeme herzustellen und die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme zu unterstützen.
Das Gesetz sieht aber grundlegend vor, dass jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen Fahrer haben müsse.
Weitere Änderungen sehen vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation für Europa entsprechen würden oder die Systeme so gestaltet seien, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar seien.
Ethikkommission klärt Fragen zum automatisierten Fahren
Am 30. September 2016 hat zudem die Ethikkommission für das automatisierte Fahren in Berlin ihre Arbeit aufgenommen, welche die Entwicklung des automatisierten Fahrens mit Fahrassistenzsystemen künftig begleiten wird.
Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sei Deutschland das erste Land, das eine Ethikkommission für das automatisierte Fahren einsetze. Die Automatisierung sei die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Sie werde den Verkehr sicherer, effizienter und umweltschonender machen. Die Politik müsse aber Antworten geben auf die ethischen Fragen, die mit dem Innovationssprung verbunden seien.
Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit automatisiertem Fahren immer wieder stellt ist, ob und wenn ja welche Verkehrsteilnehmer ein von einem Fahrassistenzsystem gesteuertes Auto konkret gefährdet.
Wie entscheidet also der Computer welches „Opfer“ er im Falle eines unvermeidbaren Unfalls in Kauf nimmt? Zwei Grundsätze dabei sind, dass immer zuerst Menschen geschützt werden müssen und es außerdem keine Unterscheidung von Verkehrsteilnehmern geben darf, etwa nach Alter oder Größe. „Klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen sind ein essenzieller Schritt hin zum sicheren automatisierten Fahren“ betont Dr. Michael Müller, Geschäftsführer von Magility GmbH & Co. KG. „Auch die Umsetzung der Sicherheit des Computersystems im Auto hängt eng mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen“ so Müller. Werden verlässliche Rechtsgrundlagen für vernetzte und automatisierte Fahrzeuge geschaffen so haben auch Fahrzeughersteller klare Anreize ihre Autos mit entsprechender Sicherheitssoftware auszustatten.
Für die mobile Zukunft rüsten
Perspektivisch sollen in Zukunft Fahrassistenzsysteme die komplette Steuerung eines Fahrzeugs übernehmen. Doch bis dahin müssen grundsätzliche Fragen geklärt werden, etwa ob es soweit gehen kann, dass Menschen nicht mehr eingreifen können. Es bleiben aber zunächst die Fragen, wie die automatisierten Systeme in Unfallsituationen reagieren und wie man mit der Vernetzung von Daten umgehe.
Themen die auch magility umtreiben. Denn die Zukunft der Mobilität ist unsere tägliche Herausforderung.