Seit dem Beginn der Industriellen Revolution in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts realisieren sich wirtschaftliche Wachstumsprozesse immer wieder auf Kosten der Umwelt. Das in der Summe kontinuierliche Wachstum der Erdbevölkerung induziert auch das Wachstum der Wirtschaft, welches wiederum die Ressourcennachfrage antreibt. Der Planet Erde steht diesem Nachfrageanstieg allerdings mit nur begrenzt verfügbaren Mitteln entgegen. Wenn die Nachfrage ungebremst weiter wächst, werden diese nicht ausreichen, um auf Dauer eine wachsende Bevölkerung zu ernähren. Nach einer Studie von Madhumitha Jaganmohan wird bis zum Jahr 2100 die Weltbevölkerung schätzungsweise elf Milliarden Menschen erreichen. Angesichts der zunehmenden Erschöpfung der weltweiten Ressourcen ist es von entscheidender Bedeutung, diese vernünftig zu nutzen. Was das mit Energieeffizienzstandards in Gebäuden zu tun hat, erfahren Sie in diesem Artikel!

Energieeffizienzstandards

Das Instrument der Nachhaltigkeit hilft uns, die Strategien in einer modernen Welt anzupassen, um die Wirtschaft anzukurbeln, ohne die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen. Im September 2015 wurden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 nachhaltigen Ziele – die Sustainable Development Goals (SDGs) – von allen Mitgliedsstaaten angenommen. Die Ziele befassen sich mit den globalen Herausforderungen, mit denen die Menschheit in allen Lebensbereichen konfrontiert ist, und zielen darauf ab, eine nachhaltige Zukunft für alle zu erreichen. Verschiedene Akteure tragen aktiv zur Erreichung der SDGs bei; ein Beispiel dafür ist das Impact Investing – das wirkungsorientierte Investieren. 

Die Rahmenkonferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel (UNFCC) veranstaltet jedes Jahr die Konferenz der Vertragsparteien (COP). Ziel der jährlichen Konferenz ist es, neben der Förderung nachhaltigen ressourcenschonenden Wirtschaftens, mithilfe eines ganzheitlichen Ansatzes den Klimawandel zu bekämpfen, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre zu stabilisieren und eine Vereinbarung für die Zeit zur Erreichung der Ziele zu treffen.

Welche Maßnahmen werden gegen den Klimawandel eingesetzt?

Die weltweiten energiebedingten CO2-Emissionen beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 36,44 Milliarden Tonnen, was einen deutlichen Anstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit bedeutet. Die Prognosen für 2020 zeigen jedoch einen deutlichen Rückgang der Emissionen aufgrund der Auswirkungen von COVID-19. Die Region Asien-Pazifik war 2019 der größte Produzent von CO2-Emissionen. Um die Produktion von Kohlendioxid zu verringern, haben mehrere Länder begonnen, handelbare grüne Zertifikate auszugeben. Die Bepreisung von Kohlendioxid gilt als eine der wirksamsten Methoden, um Unternehmen zur Senkung der Emissionen und zur Förderung einer nachhaltigeren Produktion zu bewegen. Darüber hinaus wird die Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen als eine weitere Möglichkeit zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen angesehen.

Die Verringerung des Energieverbrauchs und die Eindämmung der Energieverschwendung sind für die EU von zunehmender Bedeutung. Im Jahr 2007 setzten sich die politischen Entscheidungsträger der EU das Ziel, den jährlichen Energieverbrauch der Union bis 2020 um 20 % zu senken. Im Jahr 2018 wurde mit dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ als neues Ziel festgelegt, den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 32,5 % zu senken. Energieeffizienzmaßnahmen werden zunehmend als Mittel anerkannt, um nicht nur eine nachhaltige Energieversorgung zu erreichen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Kosten für Energieimporte zu senken, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern. Aus strategischer Sicht ist die Energieeffizienz daher von besonderer Bedeutung für die Energieunion, und die EU fördert den Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“. Derzeit wird der künftige strategische Rahmen für die Zeit nach 2030 diskutiert.

Energieeffizienzstandards in öffentlichen Gebäuden 

Aktuell fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, nationale Richtziele für die Senkung des Energieverbrauchs festzulegen, führt verstärkte automatische Mechanismen zur Schließung der Lücken ein und verdoppelt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, zwischen 2024 und 2030 neue jährliche Energieeinsparungen von 1,5 % des Endenergieverbrauchs zu erzielen. Außerdem werden beispielhafte Anforderungen für öffentliche Gebäude eingeführt, wie z. B. das Ziel, den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor jährlich um 1,7 % zu senken, und das Ziel, mindestens 3 % der Gesamtfläche der öffentlichen Verwaltungsgebäude zu renovieren. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Energiearmut zu verringern, indem schutzbedürftigen Kunden Vorrang eingeräumt wird, und Audit-Verpflichtungen und Anforderungen an die technische Kompetenz einzuführen, besonders für große Energieverbraucher. Insbesondere die Energiearmut könnte künftig ein großes Problem darstellen, wenn nicht entgegengesteuert wird: Die zu erwartende Preisexplosion bei Strom und Gas kann für Millionen EU-Bürger und Bürgerinnen zu einem existenziellen Problem werden. 

Die wichtigsten Standards für die Energieeffizienz

Die Bundesregierung nutzt zwei Instrumente, um energieeffizientes Bauen zu fördern: Zuschüsse über die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Aus diesen beiden Instrumenten ergeben sich die wichtigsten Standards für die Energieeffizienz:

KfW-Effizienzhaus oder Energie-Effizienzhaus

Der Begriff „Effizienzhaus“ ist ein Qualitätszeichen. Entwickelt wurde es in einer Zusammenarbeit der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme „Energieeffizientes Bauen“ und „Energieeffizientes Sanieren“. Bei einem KfW-Effizienzhaus wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden (z.B. KfW 100, KfW 85, KfW 70, etc.). Diese geben den maximalen prozentualen Wert des im GEG berechneten Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes an. Ein KfW-100-Haus entspricht also einem GEG-Neubau. Ein KfW-85-Haus darf maximal 85% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen. Mit der Einführung der Bundesförderung für Effizienzhäuser bleiben die Standards weitgehend unverändert. Allerdings wird die Bezeichnung dann nur noch Effizienzhaus lauten.

Nullenergiehaus

Dieser Gebäudestandard bezieht sich auf die Jahresenergiebilanz des Gebäudes. In der Jahresbilanz muss ein Nullenergiehaus den Fremdbezug von Energie durch eigene Energieerzeugung (z.B. durch Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) kompensieren. Je weniger Heiz- und Haushaltsstrom der Haushalt benötigt, desto weniger Strom muss durch technische Anlagen erzeugt werden.

Energie-Plus-Haus

Ein Energie-Plus-Haus erzeugt im Laufe eines Jahres mehr Energie als es verbraucht. Neben dem Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser wird auch der Haushaltsstrom berücksichtigt. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, sind neben einer hochwertigen Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik auch hocheffiziente Haushaltsgeräte erforderlich. Theoretisch ist jedoch kein Stromspeicher erforderlich: Das Stromnetz wird sowohl im Energie-Plus-Haus als auch im Nullenergiehaus als saisonaler „Speicher“ betrachtet. Die Anschaffung eine solchen Speichers, vor allem in Sachen Unabhängigkeit und Energiekostenmanagement, lohnt sich heute dennoch sehr oft. Das Effizienzhaus Plus ähnelt dem Energie-Plus-Haus mit dem Unterschied, dass bei ersterem ein festgelegter Haushaltsstrom vorgegeben ist.

Passivhaus

Passivhäuser decken den größten Teil ihres Wärmebedarfs aus passiven Energiequellen wie Sonneneinstrahlung und internen Wärmequellen (Abwärme von Haushaltsgeräten und Personen). Sie sind stark gedämmt und sehr dicht gebaut, haben große, nach Süden ausgerichtete Fensterflächen und benötigen eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Nach der Definition kann der geringe Heizwärmebedarf von max. 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr über den ohnehin notwendigen hygienischen Luftwechsel (Luftheizung) gedeckt werden. Dennoch können auch konventionelle Wärmeerzeuger und Wärmeübertragungssysteme wie Heizkörper oder Fußbodenheizungen eingesetzt werden, solange der vorgeschriebene erneuerbare Primärenergiebedarf von 60 kWh/m² nicht überschritten wird. Auch der Haushaltsstrom wird bei der Bewertung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt.

Energieautarkes Haus

Im Gegensatz zu Null-Energie- und Energie-Plus-Häusern erreichen energieautarke Häuser nicht nur bilanziell ein hohes Maß an Unabhängigkeit: Sie decken einen großen Teil ihres Energiebedarfs tatsächlich selbst. Möglich wird dies durch saisonale Wärme- und Stromspeicher, die überschüssige Energie aus den Sommermonaten bis in den Winter hinein verfügbar machen. Wichtig sind auch energiesparende Hüllflächen, große Speichermassen im Gebäude und energieeffiziente Haushaltsgeräte.

Niedrigenergiehaus

Das Niedrigenergiehaus ist ein eingängiger Begriff, der weder gesetzlich geschützt noch durch Normen definiert ist und von Massiv- und Fertighausherstellern vor allem zu Werbezwecken verwendet wird. 

Das energiesparende 3-Liter-Haus

3-Liter-Häuser sind Gebäude, die nur etwa 3 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr benötigen. Dies entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr.

GEG-Gebäude/Referenzhaus

Nach der aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darf bei Neubauten und energetischen Sanierungen ein gebäudespezifischer Primärenergiebedarf und ein durchschnittlicher U-Wert nicht überschritten werden. Das Referenzgebäude ist eine Möglichkeit, diese Grenzwerte rechnerisch zu ermitteln.

Förderlandschaft energieeffizienter Gebäude

Die Förderung von energieeffizienten Gebäuden ist ein zentraler Punkt im Energiekonzept der Bundesregierung. Im Rahmen der Beschlüsse des Klimakabinetts 2019 und des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) wurden die Konditionen attraktiver gestaltet und die Fördermittel erhöht. Dies hat eine starke Dynamik ausgelöst, die sich in den letzten Jahren in der Zahl der Anträge auf die Förderprogramme widerspiegelt. Weitere Umgestaltungen stehen mit der schrittweisen Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Diese wird bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zusammenfassen und erweitern, so dass künftig nur noch ein Antrag pro Bauvorhaben notwendig ist. Ziel des BEG ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 zu leisten, wobei die Förderung nur ein Baustein der Treibhausgasreduktion ist und auch weitere Verschärfungen durch EU-Vorgaben denkbar sind.

Die BEG umfasst folgende drei Teilprogramme, deren jeweilige Förderziele hier dargestellt sind:

Energieeffizienzstandards

Es bleibt also spannend, inwiefern sich die Energiestandards in Zukunft noch weiter entwickeln werden. Wir von magility werden die weiteren Entwicklungen für Sie im Auge behalten. 

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