In den letzten Jahren ist die Wasserstofftechnologiein den Vordergrund der Umweltdiskussion gerückt: Sie soll helfen, die immer strengeren Klimaschutzziele und insbesondere die Ziele für niedrige Emissionen im Verkehrssektor zu erreichen. Genau deshalb werden Themen wie Wasserstoffrecht und -regulierung im Automobilsektor immer wichtiger.
Wasserstoff im Verkehrssektor – Fokus auf die Automobilindustrie
Obwohl sich unser Artikel in erster Linie auf den Automobilsektor konzentriert, soll erwähnt werden, dass auch in anderen Verkehrsbereichen Durchbrüche in Bezug auf Anwendungen der Wasserstofftechnologien erzielt werden. Züge nutzen jetzt die so genannte „Hydrails“-Technologie. Der weltweit erste kommerzielle wasserstoffbetriebene Personenzug in Deutschland, der Coradia iLint, wurde 2016 vom französischen Bahnhersteller Alstom produziert. In Asien gab die East Japan Railway Ende 2019 bekannt, dass sie vier Milliarden Yen in die Entwicklung eines zweiteiligen Wasserstoffzuges investiert. Außerdem erhielt der Schweizer Bahnhersteller Stadler im November 2019 in den USA einen Auftrag der San Bernardino County Transportation Authority zur Lieferung des ersten wasserstoffbetriebenen Zuges. Auch das Vereinigte Königreich holt auf und führt 2020 den „Hydroflex“ ein, den ersten mit Wasserstoff betriebenen Zug des Vereinigten Königreichs.
Im Automobilsektor leistet die innovative Wasserstofftechnologie Pionierarbeit, da sie die energieeffizienteste alternative Energiequelle zu Verbrennungsmotoren darstellt, die laut dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie erforderlich ist, um die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 60 bis 80 Prozent zu reduzieren.
Die großen Automobilhersteller in der EU und auf der ganzen Welt bereiten sich auf den Wasserstoffantrieb vor und planen und realisieren bereits erhebliche Investitionen in diese innovative Antriebstechnologie der Zukunft im Automobilbau, insbesondere in wasserstoffbasierte Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge, kurz FCEVs (Fuel Cell Electric Vehicles).
Der Rahmen für Wasserstoffrecht ändert sich: Ein Überblick
- Eine effiziente und kostengünstige Umsetzung von Wasserstoff– und Brennstoffzellentechnologien erfordert geeignete Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahren.
- Nahezu alle relevanten Vorschriften für Wasserstoff und Brennstoffzellen beruhen derzeit auf europäischen Regelungen (Richtlinien oder Verordnungen). Diese werden und müssen weiterentwickelt und angepasst werden.
- Ebenso basiert ein großer Teil der heute angewandten Normen auf internationalen Vorschriften.
- Außerhalb Europas stechen vor allem Japan, Korea, China und die USA zunehmend als Vorreiter bei der Entwicklung und Markteinführung von Wasserstoff (H₂) und Brennstoffzellen hervor.
- Die weitere Entwicklung der internationalen Vorschriften und Normen wird zunehmend von Technologie- und Marktentwicklungen außerhalb Europas beeinflusst werden.
- Deshalb ist es wichtig, dass deutsche und europäische Interessen weiterhin berücksichtigt werden und die RCS-Aktivitäten (RCS = Regulations, Codes and Standards; Deutsch: Regulierung, Codes und Standards) von den deutschen Akteuren in internationalen Gremien verfolgt werden.
- Derzeit nimmt die deutsche Expertenvertretung in den internationalen H₂-RCS-Gremien ab – ganz im Gegensatz zu Frankreich, Japan und den USA.
- Dies ist besorgniserregend, da eine stärkere Vertretung deutscher Experten in allen relevanten europäischen und internationalen Normungsgremien unerlässlich ist, um den Anforderungen des New Legislative Framework (NLF)-Konzepts der EU gerecht zu werden, damit wiederum für Europa auf geeignete Normen (ISO, IEC, CEN – Comité Européen de Normalisation, CENELEC – Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) verwiesen werden kann.
- Dieser Aufwand wird vor allem von der Industrie getragen werden, auch wenn es sich um Regulierungsarbeit oder -unterstützung handelt, was nicht die primäre Aufgabe privater Akteure ist.
- Deutschland konnte in der Vergangenheit Genehmigungsverfahren für neue Technologien durch Analogiebetrachtung durchführen, was aufgrund des NLF nun immer weniger möglich ist. Um den Binnenmarkt für Waren zu verbessern und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu stärken, wurde 2008 der neue NLF Rechtsrahmen verabschiedet. Es handelt sich um ein Maßnahmenpaket, das die Marktüberwachung verbessern und die Qualität der Konformitätsbewertung steigern soll.
- Erschwerend kommt hinzu, dass China viele H₂- und FZ-spezifische Normen auf nationaler Basis entwickelt, die zum Teil direkt in Kraft treten (GB-Normen), und dass China seine Beteiligung an der internationalen Normung intensiviert.
- Durch die Teilnahme an RCS-Panels ist es bis zu einem gewissen Grad möglich, die Gestaltung der Zukunftstechnologie und ihre Eignung für die eigenen Bedürfnisse mitzugestalten. Eine Nichtbeteiligung ist gleichbedeutend damit, diesen Einflussbereich anderen internationalen Wettbewerbern zu überlassen.
Rahmenbedingungen der EU für Wasserstoffanwendungen im Automobilsektor
Um den Übergang zu einer grünen Energiestrategie zu gestalten, hat die Europäische Kommission 2020 eine Wasserstoffstrategie für Europa ins Leben gerufen, die von der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff weiter umgesetzt werden soll. Die Europäische Kommission möchte in diesem Rahmen gemeinsame Normen, eine gemeinsame Terminologie und weitere Zertifizierungen einführen, um erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff wettbewerbsfähiger zu machen und seine Verwendung als alternative Kraftstoffressource zu erleichtern.
Der derzeitige EU-Rechtsrahmen bietet mit begrenzten Vorschriften, die sich nur indirekt auswirken, Flexibilität in Bezug für die Einführung der Wasserstofftechnologie im Automobilsektor (z. B. Umweltvorschriften zur Treibhausgasintensität von Wasserstoff, technische Anforderungen an Tankstellen).
Auswirkungen der EU-Rahmenbedingungen über die EU hinaus
Auf internationaler Ebene entwickelt die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa („UNECE“) harmonisierte Anforderungen im Rahmen von Regelungen, die als Grundlage für die nationalen Regulierungsstandards für Wasserstofffahrzeuge und insbesondere für die Sicherheit von FCEVs in Nordamerika (angeführt von den Vereinigten Staaten), Japan, Korea und der Europäischen Union dienen. Die Regelung Nr. 134 der UNECE mit Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und ihren Bauteilen hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Eigenschaften von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen ist derzeit in Kraft und wird als gleichwertig mit den entsprechenden Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen der EU anerkannt.
Regelungslücken bremsen schnelle Umsetzung
Viele der Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff sind auf Regelungslücken zurückzuführen, die durch eine mangelnde Harmonisierung von Vorschriften und Konzepten oder durch eine ungewollte Diskrepanz zwischen den auf nationaler Ebene erlassenen Vorschriften verursacht werden, und nicht durch hohe rechtliche und regulatorische Hindernisse auf EU-Ebene. Ein Hauptproblem ist die fehlende Standardisierung des Betankungsverfahrens für den schweren Güterverkehr, den Zielsektor der Wasserstofftechnologie. Ohne einen harmonisierten Rahmen für das Betankungsverfahren laufen die Länder Gefahr, dass zusätzliche Kosten für die Nachrüstung anfallen. Um den Ausbau und die Finanzierung im Wasserstoffsektor zu fördern und zu sichern, sollten die Mitgliedsstaaten eine einheitliche Betankungsregelung entwickeln.
Trotzdem durch zahlreiche Initiativen stetige Fortschritte
Nichtsdestotrotz sind insbesondere durch das so genannte „Fit for 55“-Gesetzgebungspaket in der EU und durch die Einführung automobilspezifischer oder die Luftreinhaltung betreffender Gesetze in anderen Ländern weltweit stetige Fortschritte zu beobachten. Dies auch deshalb, da die Länder Initiativen zur Änderung ihrer nationalen Politiken mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Fahrzeugverkehrs ergreifen, wobei mehrere Länder konkrete Schritte zur Investition in und Entwicklung von wasserstoffbasierten Fahrzeugen im öffentlichen und privaten Verkehr (u. a. auch für schwere Straßenfahrzeuge) unternehmen.
magility’s Sicht auf die H2-Vorschriften und Regularien
Zweifellos verändern FCEVs bereits jetzt die Automobillandschaft, und die Wasserstofftechnologie ist nicht länger eine Neuheit für die Zukunft, vielmehr eine aktuelle Realität, auf die sich die Beteiligten einstellen müssen. Obwohl der vor uns liegende Weg finanzielle, regulatorische und technische Herausforderungen mit sich bringen wird, ist die Wasserstofftechnologie im Automobilsektor eine wichtige alternative Energiequelle. Die Branche muss sich auf die sich ständig ändernden wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten einstellen. Wir bei magility sehen für den PKW-Sektor keine Chance auf langfristig tragbare Geschäftsmodelle. Wegen der deutlich schlechteren Gesamteffizienz bei den straßengebundenen Antriebstechnologien werden sich im PKW- und LKW-Verkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit batterieelektrische Varianten durchsetzen. Nischen- und Sonderanwendungen können hier bei speziellen Nutzungsprofilen auch auf Wasserstoffbasis entwickelt werden. Mehr dazu in unserem Positionspapier. Wasserstoff – Nur ein Teil des großen Ganzen Energiewende, Unternehmen und „Climate Action Failure”.
Nur mit den richtigen Regularien ist der Aufbau einer neuen Infrastruktur möglich, die die Grundlage für neue Geschäftsmodelle bildet. Insbesondere die nachhaltige Mobilität, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Bemühungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden beim Thema Wasserstoff wesentliche Einflussfaktoren für die Umsetzung von Wasserstoff-Projekten darstellen. Die politischen Entscheidungsträger müssen die notwendigen Regularien für Wasserstoff-Produktion, -Infrastruktur und -Anwendungen schaffen, damit die angestrebten H2-Geschäftsmodelle erfolgreich sein können. Ohne diese Regularien wird die H2-Initiative scheitern.
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