Experten stellten diese Woche ethische Leitlinien für zeitweise selbstfahrende Autos und autonome Systeme auf deutschen Straßen vor. Dazu wurde vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Expertenkommission gebildet. Diese soll Empfehlungen zum Thema autonomes Fahren aussprechen und erarbeiten. Es geht vor allem darum festzulegen, was automatisierte Fahrsysteme künftig dürfen und was aus ethischen Gründen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls etwa soll Sachschaden stets vor Personenschaden gehen.

20 Regeln für selbstfahrende Autos

Wie vorab berichtet wurde, hat das Gremium 20 Regeln aufgestellt, um autonome Systeme zu ermöglichen. Darin heiße es etwa: „Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen.“ So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personenschaden haben. Und: „Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt.“

Zudem warnen die Experten vor einer Totalüberwachung der Verkehrsteilnehmer. Fahrzeughalter und -nutzer müssten „grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten“ entscheiden dürfen. Auch auf die Gefahr einer Manipulation der Fahrzeugsteuerung weist die Kommission hin.

Teilautomatisiertes Fahren ist möglich

Die Kommission um den früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio hatte im Herbst ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autobranche, Verbraucherschützern und vom Autofahrerclub ADAC an. Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen – der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Der Rechtsrahmen für die autonomen Systeme war im Mai verabschiedet worden.

Viele Fragen müssen noch geklärt werden

Die Richtlinien werfen noch viele Fragen auf. So muss noch geklärt werden, wie sich die Richtlinien in der Praxis umsetzen lassen. Zudem gibt es noch große Unklarheit was die Datenspeicherung anbelangt. Auf einen Gesetzesentwurf hin, der vorgeschlagen hat mit Datenschreiber festzuhalten, ob automatisierte Fahrfunktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert waren, gab es laute Kritik.

Hintergründe und Leitlinien: 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur